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Steuerlich Beauftrager für Luftverkehrssteuer

Wir sind als steuerlicher Beauftragter für zahlreiche europäische und außereuropäische Airlines tätig

Die Haas T&L GmbH ist seit Einführung der Luftverkehrsteuer als steuerlicher Beauftragter für zahlreiche europäische und außereuropäische Airlines tätig. Unsere Mandanten unterstützen wir in allen Bereichen der Luftverkehrsteuer und sind direkter Ansprechpartner des zuständigen Hauptzollamtes. Wir sorgen dafür, dass die Luftverkehrsteuer möglichst wenig personellen und finanziellen Aufwand und Probleme verursacht. Und das zu einem wirklich attraktiven Preis!

Hierfür steht uns das „know how“ einer Kanzlei mit Sitz in Eschborn bei Frankfurt mit dem ganzen Spektrum einer Rechts- und Steuerkanzlei und den Tätigkeitsschwerpunkten im Steuer-, Gesellschafts-, und Vertragsrecht zur Verfügung.

Wir bieten Ihnen Unterstützung bei folgenden Tätigkeiten:

Der Geschäftsführer der Haas T&L GmbH, Herr Frank Haas, gibt Ihnen zu allen Fragen der Luftverkehrsteuer gerne Auskunft.

  • Hilfe bei der erstmaligen Registrierung
  • Prüfung der übermittelten Daten auf Steuerpflicht bzw. –freiheit
  • Mithilfe bei Vorarbeiten und Zahlenaufbereitung für die monatlichen Steueranmeldungen
  • Fristgerechtes Einreichen der Steueranmeldungen
  • Korrespondenz mit dem zuständigen Hauptzollamt
  • Einlegen der notwendigen Einsprüche im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Luftverkehrssteuer
  • eventuelle Korrekturen von Steueranmeldungen
  • Klärung von Rechtsfragen in Abstimmung mit den Zollbehörden und dem BMF.
  • Information über Musterverfahren, aktuelle Tendenzen und wichtige neue Verwaltungsanweisungen.
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Klärung grundsätzlicher Fragen mit der Betriebsprüfung, dem Hauptzollamt, der BFD und dem Bundesfinanzministerium

Gesetze im Luftfahrtrecht

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Falls Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiter!

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